Ratgeber · Österreich
Gebrauchtwagen in Österreich kaufen: Ankaufstest, Pickerl und Preise
Sie wollen einen Gebrauchtwagen in Österreich kaufen? Hier erfahren Sie, wie Sie Preis und Zustand prüfen, welche Unterlagen Sie vor der Übergabe sehen sollten und was für die Anmeldung wichtig ist.
Kurz gesagt
- Vergleichen Sie den Angebotspreis. Sehen Sie sich ähnliche Modelle an und achten Sie bei jedem Vergleich auf Baujahr, Kilometerstand und Ausstattung.
- Prüfen Sie das Pickerl. Vergleichen Sie den gelochten Monat auf der Plakette mit dem letzten Prüfbericht und fragen Sie nach erledigten Reparaturen.
- Vereinbaren Sie einen Ankaufstest. Eine positive Pickerlüberprüfung ersetzt laut Arbeiterkammer keine unabhängige Prüfung vor dem Kauf.
- Prüfen Sie die Fahrzeughistorie anhand der Unterlagen. Legen Sie Serviceheft, Werkstattrechnungen, frühere Pickerlberichte und den angezeigten Kilometerstand nebeneinander.
- Kontrollieren Sie die Fahrgestellnummer. Sie sollte am Auto und in den vorgelegten Unterlagen übereinstimmen. Klären Sie jede Abweichung vor der Zahlung.
- Sehen Sie sich den Vertragspartner an. Klären Sie beim Händler, ob er selbst verkauft oder den Verkauf zwischen Privatpersonen nur vermittelt.
- Planen Sie die Übergabe und Anmeldung. Fragen Sie nach dem Fahrzeug-Genehmigungsdokument, halten Sie Kauf und Übergabe fest und besorgen Sie eine Versicherungsbestätigung.
Was Gebrauchtwagen in Österreich kosten
Die Tabelle zeigt die in unseren Daten am häufigsten gelisteten Gebrauchtwagenmodelle in Österreich. Sie enthält den Median der Händler-Angebotspreise, die mittlere Hälfte der Angebotspreise (P25–P75) und die Zahl der erfassten Autos. Das sind verlangte Preise, keine nachgewiesenen Verkaufspreise.
| Modell | Medianer Angebotspreis | Mittlere Hälfte der Angebotspreise | Autos |
|---|---|---|---|
| Volkswagen Golf | 19.900 € | 14.000 €–27.000 € | 1.205 |
| Škoda Octavia | 20.500 € | 16.600 €–28.500 € | 1.006 |
| Volkswagen Tiguan | 28.000 € | 21.000 €–38.000 € | 828 |
| Audi A4 | 23.900 € | 19.900 €–29.000 € | 752 |
| BMW 3 Series | 28.600 € | 20.500 €–42.000 € | 741 |
| BMW 5 Series | 34.000 € | 25.000 €–57.000 € | 697 |
| Audi A6 | 34.900 € | 26.700 €–52.000 € | 647 |
| Mercedes-Benz C-Class | 29.900 € | 20.900 €–39.900 € | 577 |
| BMW X1 | 30.000 € | 18.000 €–45.900 € | 547 |
| Volkswagen Passat | 20.000 € | 16.400 €–27.900 € | 511 |
Angebotspreise von Händlern am 3. Nov. 2026, keine Verkaufspreise. Berücksichtigt werden Modelle mit mindestens 30 zum Verkauf stehenden Autos; die Spanne umfasst die mittlere Hälfte der Angebotspreise (P25–P75).
Auf der Österreich-Seite finden Sie weitere Modelle. Für ein konkretes Inserat können Sie außerdem den Angebotspreis prüfen. Vergleichen Sie dabei Fahrzeuge mit möglichst ähnlicher Laufleistung, Erstzulassung und Ausstattung.
Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten
Pickerl und Prüfbericht. Beim üblichen privat genutzten Pkw ist die erste wiederkehrende Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung fällig. Die nächste folgt zwei Jahre später, danach jährlich. Der auf dem Pickerl gelochte Monat bezeichnet den Fälligkeitsmonat. Für solche Pkw reicht das österreichische Begutachtungsfenster laut oesterreich.gv.at von einem Monat davor bis vier Monate danach. Schauen Sie trotzdem auf das Datum des Berichts: Ein gültiges Pickerl sagt Ihnen nicht, wie sich der Zustand seit der Prüfung verändert hat.
Lassen Sie sich den letzten Bericht zeigen. Lesen Sie die Hinweise und fragen Sie, ob beanstandete Punkte behoben wurden. Wenn Ihnen etwas unklar ist, nehmen Sie den Bericht zum Ankaufstest mit. Die wiederkehrende Begutachtung erfolgt bei einer dafür ermächtigten Begutachtungsstelle; der Ankaufstest dient Ihrer Entscheidung über genau dieses Auto.
Kilometerstand und Wartung. Nach dem Kraftfahrgesetz können Interessierte pseudonymisierte Prüfberichte online mit Erstzulassungsdatum und entweder Kennzeichen oder Fahrgestellnummer abrufen. Bei einer Begutachtung werden der Prüfstelle auch zuletzt erfasste Kilometerstände angezeigt. Vergleichen Sie solche Einträge mit Serviceheft, Werkstattrechnungen und dem angezeigten Kilometerstand. Lücken sind ein Anlass nachzufragen; ein vollständig ausgefülltes Heft ersetzt die Prüfung des Autos ebenfalls nicht.
Fahrgestellnummer und Verfügungsrecht. Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit den Papieren und dem Vertrag. Fragen Sie bei Unstimmigkeiten nach, bevor Sie Geld oder Schlüssel übergeben. Das Fahrzeug-Genehmigungsdokument belegt für sich allein nicht, dass die verkaufende Person das Auto rechtmäßig besitzt. Lassen Sie sich deshalb erklären, warum sie darüber verfügen kann. Klären Sie offene Fragen zu einer möglichen Finanzierung, einem Pfandrecht oder einer Beschlagnahme vor der Zahlung mit der verkaufenden Person.
Kaufunterlagen und Zulassung
Lassen Sie sich vor der Unterschrift das Fahrzeug-Genehmigungsdokument zeigen. Für die neuerliche Zulassung eines österreichischen Fahrzeugs ist nach dem Kraftfahrgesetz das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument erforderlich. Ist eine wiederkehrende Begutachtung bereits fällig geworden, ist auch der letzte Prüfbericht erforderlich, sofern er nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
Halten Sie im Kaufvertrag fest, welches Auto übergeben wird, wer verkauft und kauft und welche Angaben zum Zustand vereinbart wurden. Notieren Sie auch Kilometerstand, Preis und den Zeitpunkt der Übergabe. Bewahren Sie Inserat, Vertrag, Zahlungsbeleg und übergebene Unterlagen zusammen auf. Ein Vertrag allein vollzieht den Eigentumserwerb nach der allgemeinen Regel des ABGB noch nicht; dazu gehören auch rechtliche Übergabe und Übernahme.
Der bisherige Zulassungsbesitzer muss das Fahrzeug abmelden, wenn es verkauft wurde und er nicht mehr rechtmäßiger Besitzer ist. Stimmen Sie deshalb vor der Übergabe ab, wer sich um die Abmeldung kümmert. Für die neue Anmeldung brauchen Sie unter anderem eine Versicherungsbestätigung. Die allgemeine Zulassungsinformation nennt nach einem Kauf im Inland keine besondere Antragsfrist. Für die gewöhnliche Nutzung auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug zugelassen sein; gesetzliche Ausnahmen betreffen etwa bewilligte Probe- oder Überstellungsfahrten.
Kauf beim Händler oder von privat
Beim Händlerkauf ist zuerst wichtig, wer im Vertrag als Verkäufer steht. Ein Händler kann das Auto selbst verkaufen oder einen Verkauf zwischen Privatpersonen nur vermitteln. Die Arbeiterkammer Niederösterreich rät, diese Rolle vor Vertragsabschluss zu klären. Schauen Sie deshalb nicht nur auf das Firmenschild, sondern auf den Vertrag.
Verkauft der Händler selbst an Sie als Verbraucher, gilt für einen Gebrauchtwagen grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Eine Verkürzung auf ein Jahr muss im Einzelnen ausgehandelt werden. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur wirksam, wenn seit der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist. Lesen Sie die Formulierung im Vertrag sorgfältig. Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Halten Sie bekannte Mängel und konkrete Zusagen deshalb schriftlich fest.
Gewährleistung und Ankaufstest erfüllen verschiedene Zwecke. Der Ankaufstest hilft Ihnen, den Zustand vor Ihrer Entscheidung besser einzuschätzen. Die Gewährleistung betrifft die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel. Ein frisches Pickerl macht die Fragen nach Verkäuferrolle, Vertragsinhalt und tatsächlichem Zustand nicht überflüssig.
Nach dem Kauf
Besorgen Sie die Versicherungsbestätigung für die Anmeldung und prüfen Sie, ob Sie alle Fahrzeugunterlagen erhalten haben. Die laufende motorbezogene Versicherungssteuer zahlen Sie laut Bundesministerium für Finanzen im Rahmen der vereinbarten Prämienzahlung an den Versicherer. Fragen Sie dort nach dem Betrag für Ihr Fahrzeug und Ihre Zahlungsweise.
Tragen Sie sich den nächsten Pickerltermin anhand der Plakette und des Prüfberichts ein. Wenn Sie nach dem Kauf noch Mängel oder fehlende Unterlagen bemerken, dokumentieren Sie sie und wenden Sie sich zeitnah an die verkaufende Person. Heben Sie Vertrag, Prüfberichte, Serviceheft und spätere Werkstattrechnungen auf. Sie helfen Ihnen, Wartung und Kilometerstand auch beim nächsten Verkauf nachvollziehbar zu machen.
In Österreich kaufen und im Ausland anmelden?
Klären Sie vor dem Kauf bei den zuständigen Stellen im Zielland, was für Anmeldung, Steuern und Überführung gilt und welche Originalunterlagen Sie bei der Übergabe brauchen.
Weitere Strecken und Rechner finden Sie in der Übersicht der Importrechner.
Häufig gestellte Fragen
Reicht ein gültiges Pickerl vor dem Kauf aus?
Nein. Eine positive Pickerlüberprüfung ersetzt laut Arbeiterkammer Niederösterreich keinen Ankaufstest. Lassen Sie sich auch den letzten Prüfbericht zeigen und prüfen Sie, welche Arbeiten seitdem gemacht wurden.
Kann ich frühere Pickerlberichte und Kilometerstände prüfen?
Das Kraftfahrgesetz erlaubt die Online-Abfrage pseudonymisierter Berichte mit dem Erstzulassungsdatum und entweder Kennzeichen oder Fahrgestellnummer. Vergleichen Sie die Einträge mit Serviceheft, Rechnungen und angezeigtem Kilometerstand.
Brauche ich für die Anmeldung das Fahrzeug-Genehmigungsdokument?
Für die neuerliche Zulassung eines österreichischen Fahrzeugs ist das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument erforderlich. Fragen Sie vor dem Kauf nach diesem Dokument.
Welche Gewährleistung gilt beim Gebrauchtwagenkauf?
Beim Kauf als Verbraucher von einem Händler beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich zwei Jahre. Eine Verkürzung auf ein Jahr muss im Einzelnen ausgehandelt werden. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur wirksam, wenn seit der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist. Private Verkäufer können die Gewährleistung vertraglich einschränken oder ausschließen.
Offizielle Quellen
Geprüft am 4. Nov. 2026. Regeln und Gebühren ändern sich: Prüfen Sie die Links, bevor Sie handeln.
- Autokauf: Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten · Arbeiterkammer Niederösterreich
- Kraftfahrgesetz 1967 § 57a · Rechtsinformationssystem des Bundes
- Begutachtung (Pickerl) · oesterreich.gv.at — BMIMI
- Kraftfahrgesetz 1967 § 57c · Rechtsinformationssystem des Bundes
- Rechtssatz RS0080033 · Oberster Gerichtshof via RIS
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 425 · Rechtsinformationssystem des Bundes
- Kraftfahrgesetz 1967 § 37 · Rechtsinformationssystem des Bundes
- Kfz-Abmeldung · oesterreich.gv.at — BMIMI
- Kfz-Zulassung · oesterreich.gv.at — BMIMI
- Kraftfahrgesetz 1967 § 36 · Rechtsinformationssystem des Bundes
- Gebrauchtwagenkauf: Zustandsbewertung und Mängel · Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Verbrauchergewährleistungsgesetz § 10 · Rechtsinformationssystem des Bundes
- Berechnung und Entrichtung der motorbezogenen Versicherungssteuer · Bundesministerium für Finanzen