Ratgeber · Deutschland
Auto nach Deutschland importieren: Unterlagen und Ablauf
Sie möchten einen Gebrauchtwagen in einem anderen EU-Land kaufen und in Deutschland zulassen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie vor dem Kauf prüfen, wie Sie das Auto überführen und was die Zulassungsbehörde verlangt.
Kurz erklärt
- Prüfen Sie das Auto und seine Papiere vor dem Kauf. Lassen Sie sich die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original zeigen. Hat sie mehrere Teile, prüfen Sie alle Teile.
- Halten Sie den Kauf schriftlich fest. Nehmen Sie den Kaufvertrag mit. Die Zulassungsbehörde kann ihn als Nachweis Ihrer Verfügungsberechtigung verlangen.
- Planen Sie die Überführung. Sie können einen Transport organisieren. Möchten Sie selbst fahren, klären Sie vor der Abfahrt, ob Kennzeichen und Versicherung in allen Ländern Ihrer Strecke gelten.
- Prüfen Sie den Untersuchungsnachweis. Bei einem Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung kann eine Untersuchung aus dem bisherigen EU-Land für die deutsche Zulassung anerkannt werden. Maßgeblich sind die deutschen Untersuchungsfristen.
- Besorgen Sie die Versicherungsbestätigung. Für die Zulassung benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Beantragen Sie die Zulassung am Hauptwohnsitz. Bringen Sie die Fahrzeugpapiere, Ihren Identitätsnachweis und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer zur zuständigen Zulassungsbehörde. Für die reguläre Nutzung als zugelassenes Fahrzeug müssen die deutschen Kennzeichen die Stempelplakette der Zulassungsbehörde tragen.
Umsatzsteuer und Zoll beim Kauf in einem anderen EU-Land
Ob ein Auto umsatzsteuerlich als gebraucht gilt, hängt von Alter und Laufleistung zugleich ab. Es muss bei Erwerb seit mehr als sechs Monaten in Betrieb sein und mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt haben. Erfüllt es nur eine der beiden Bedingungen, gilt es für diese Frage als neues Fahrzeug. Die Begriffe „gebraucht“ im Inserat und „gebraucht“ bei der Umsatzsteuer können deshalb auseinanderfallen. Maßgeblich ist die gesetzliche Abgrenzung.
Kaufen Sie als Privatperson ein umsatzsteuerlich gebrauchtes Auto in einem anderen EU-Land, fällt allein durch das Verbringen nach Deutschland keine zusätzliche deutsche Erwerbsumsatzsteuer an. Für ein Auto aus einem anderen EU-Land fällt bei der Einfuhr nach Deutschland auch kein Zoll an. Das erläutern die EU-Seiten zu Umsatzsteuer und Zoll.
Bei einem neuen Fahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn ist die Behandlung anders: Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt der deutschen Umsatzsteuer; der Verkauf ist im Herkunftsland von der dortigen Umsatzsteuer befreit. Prüfen Sie die Einordnung vor dem Kauf anhand von Erstinbetriebnahme und Laufleistung. Das Finanzamt München beschreibt die Besteuerung für private Käufer.
Diese Unterlagen sollten Sie vom Verkäufer mitnehmen
Die deutschen Zulassungsstellen benötigen die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original. Verwendet das Herkunftsland eine Bescheinigung mit mehreren Teilen, nehmen Sie alle Teile mit. Prüfen Sie vor der Übergabe, ob der Verkäufer Ihnen die Originale tatsächlich aushändigen kann. Die EU-Hinweise zur Fahrzeugzulassung nennen diese Anforderung.
Nehmen Sie auch den Kaufvertrag mit. Eine Zulassungsbehörde kann einen Kaufvertrag oder einen anderen Nachweis verlangen, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Stimmen Sie die Fahrzeugangaben im Vertrag mit den vorgelegten Papieren ab. Welche Nachweise Ihre Behörde im Einzelfall akzeptiert, klären Sie dort vor dem Termin; das Bundesportal nennt den Kaufvertrag als mögliche Unterlage.
Fragen Sie nach der Übereinstimmungsbescheinigung, oft CoC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt. Das ServicePortal Berlin nennt für ein typgenehmigtes Fahrzeug auch eine Datenbestätigung des Herstellers als technischen Nachweis. Falls keines dieser Dokumente vorliegt, fragen Sie Ihre Zulassungsbehörde, welche technischen Unterlagen sie für dieses Auto verlangt. Nehmen Sie außerdem den vorhandenen Untersuchungsnachweis mit. Ob er für die Zulassung anerkannt wird, prüft die Behörde nach den deutschen Untersuchungsfristen.
Schritt für Schritt: Untersuchung, Kfz-Steuer und Zulassung
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Untersuchungsstatus klären. Legen Sie den Nachweis der Untersuchung aus dem bisherigen EU-Land vor. Bei einem Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung kann er eine Untersuchung vor der deutschen Zulassung ersetzen, sofern die deutschen Fristen eingehalten sind. Ob das bei Ihrem Auto zutrifft, klären Sie mit der Zulassungsbehörde. Die Grundlage steht in § 8 FZV.
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Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Fordern Sie beim Versicherer die Versicherungsbestätigung für die Zulassung an. Die Zulassungsbehörde benötigt diese Bestätigung; die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt ihren Nachweis.
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SEPA-Lastschriftmandat vorbereiten. Halten Sie Ihre Bankdaten für die Kfz-Steuer bereit. Das Bundesportal führt das Mandat in den Zulassungsunterlagen auf. Die Rechner oben berechnen für Ihr Fahrzeug auch die jährliche Kfz-Steuer.
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Zulassung beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung mit. Bringen Sie außerdem die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original, die Versicherungsbestätigung und das SEPA-Mandat mit. Klären Sie mit Ihrer Zulassungsbehörde, welche technischen Unterlagen sie für Ihr Fahrzeug benötigt. Halten Sie den Kaufvertrag bereit, falls die Behörde einen Nachweis Ihrer Verfügungsberechtigung verlangt.
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Kennzeichen abstempeln lassen. Für die reguläre Nutzung als zugelassenes Fahrzeug brauchen deutsche Kennzeichen die Stempelplakette der Zulassungsbehörde. Das nennt das Bundesportal.
Prüfen Sie nach der deutschen Zulassung auch die Abmeldung im Herkunftsland. Sie erfolgt laut ServicePortal Berlin nicht automatisch durch die deutsche Zulassung. Klären Sie mit dem Verkäufer und der zuständigen Stelle im Herkunftsland, wer sie veranlasst.
Was kostet der Import?
Rechnen Sie Kaufpreis, Überführung, Zulassungsgebühren, Versicherung und Kfz-Steuer für Ihr konkretes Auto zusammen. Die Rechner unter Importkosten für Deutschland berechnen für Ihr Fahrzeug Umsatzsteuer, soweit sie anfällt, sowie Transportkosten, Gebühren und die jährliche Kfz-Steuer. Vergleichen Sie einen angebotenen Preis mit den Händler-Angebotspreisen; diese Daten sind Angebotspreise, keine erzielten Verkaufspreise. Für ein einzelnes Inserat können Sie auch den Angebotscheck nutzen.
In Berlin kann die Zulassungsgebühr je nach Antrag unterschiedlich ausfallen. Berlin nennt für die Zulassung eines gebrauchten Imports aus der EU oder dem EWR im günstigsten Fall 34,70 €; je nach Antrag kann der Betrag höher sein. Erfragen Sie die Gebühr bei Ihrer Zulassungsbehörde. Auch für eine gegebenenfalls nötige Hauptuntersuchung gibt es laut Verwaltungsportal Hessen keinen bundesweit einheitlichen Preis.
Das folgende Beispiel dient der Orientierung. Es ersetzt kein Angebot für Ihr Fahrzeug.
Was ein Volkswagen Golf aus dem Jahr 2021 typischerweise kostet, gekauft aus den Niederlanden und zugelassen in Deutschland
| Posten | Betrag |
|---|---|
| An den Verkäufer gezahlter Preis | 21.300 € |
| Transport (offener Lkw)Die Zuverlässigkeit der Transportschätzung ist gering, bis datierte Angebote vorliegen. | 400 € – 900 € |
| Zulassung (Zulassung)Richtwert; offizieller Tarif noch nicht geprüft. | 13 € – 40 € |
| Kennzeichen (Paar)Richtwert; offizieller Tarif noch nicht geprüft. | 20 € – 40 € |
| Hauptuntersuchung (HU), nur falls fälligRichtwert; offizieller Tarif noch nicht geprüft. | 0 € – 130 € |
| Gesamtkosten nach Import und Zulassung | 21.733 € – 22.410 € |
| Medianer Angebotspreis für dasselbe Modell, Baujahr und denselben Kraftstoff in Deutschland | 18.000 € |
| Gesamtkosten nach Import im Vergleich zu diesem Median | 3.733 € – 4.410 € darüber |
Der Median umfasst alle Kilometerstände dieses Modells, Baujahrs und Kraftstoffs aus 76 Anzeigen in Deutschland: ein Marktvergleichswert, nicht der Preis eines identischen Autos.
Annahmen
- Kaufpreis
- 21.300 €, der mediane Angebotspreis von 153 Autos in den Niederlanden laut unseren Daten vom 3. Nov. 2026.
- Erstzulassung
- Juni 2021 (angenommener Monat)
- Kilometerstand (Median im Herkunftsland)
- 101.000 km
- Kraftstoff (am häufigsten für dieses Modell und Baujahr angeboten)
- Benzin
- Hubraum und CO₂
- 1.498 cm³ und 135 g/km WLTP. Übliche Annahmen, keine Anzeigendaten.
- Mehrwertsteuer des Verkäufers
- Unbekannt. Der Rechner zeigt eine Spanne an, wenn die Umsatzsteuerregelung die Kosten verändert.
- Transport
- Per Lkw, nach der Routenschätzung des Rechners.
- Geplantes Zulassungsdatum
- 2026-12-04
- MwSt.-Status des Verkäufers unbekannt: Die Spanne umfasst ein Inserat mit abzugsfähiger MwSt. und eines nach der Differenzbesteuerung.
So kommt das Auto nach Deutschland
Sie können das Auto transportieren lassen oder selbst nach Deutschland fahren. Bei einer Fahrt auf vorläufigen Kennzeichen sollten Sie vor der Abfahrt prüfen, ob sowohl die Kennzeichen als auch die Versicherung in jedem Land Ihrer Strecke gelten. Darauf weisen die EU-Informationen zum Autokauf im Ausland hin.
Welche Kennzeichen Sie im Kaufland für die Fahrt erhalten können und welche Unterlagen dafür nötig sind, klären Sie mit der dort zuständigen Behörde. Fragen Sie auch nach dem Geltungsbereich der Versicherung. Wenn Sie einen Transport wählen, stimmen Sie mit dem Verkäufer die Übergabe der Fahrzeugpapiere und die Abmeldung im Herkunftsland ab.
Checkliste
| Wann | Was |
|---|---|
| Vor dem Kauf | Ausländische Zulassungsbescheinigung im Original prüfen; bei geteilten Papieren alle Teile prüfen; Alter und Laufleistung für die Umsatzsteuer einordnen |
| Bei der Übergabe | Alle Teile der Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag, vorhandenes CoC-Papier oder andere technische Unterlagen und Untersuchungsnachweis mitnehmen |
| Vor der Überführung | Bei eigener Fahrt die Gültigkeit von Kennzeichen und Versicherung für jedes Land der Strecke klären |
| Vor dem Zulassungstermin | Versicherungsbestätigung, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, SEPA-Lastschriftmandat und Bankdaten bereitlegen |
| Bei der Zulassungsbehörde | Originalpapiere und vorhandenen Untersuchungsnachweis vorlegen; erforderliche technische Unterlagen vorab mit der Behörde klären; Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung bereithalten |
| Nach der Zulassung | Abmeldung im Herkunftsland klären und den nächsten Untersuchungstermin prüfen |
Nach der Zulassung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für das Fahrzeug bestehen bleiben. Die Pflicht ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Kfz-Steuer wird im SEPA-Verfahren regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht, wie das Zoll-Portal erläutert.
Behalten Sie den Termin der nächsten Hauptuntersuchung im Blick. Die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt Monat und Jahr der Fälligkeit. Bewahren Sie den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf. Diese Angaben finden Sie beim Verwaltungsportal Hessen und in § 29 StVZO.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für einen Gebrauchtwagen aus der EU in Deutschland Umsatzsteuer zahlen?
Als Privatperson zahlen Sie für einen umsatzsteuerlich gebrauchten Wagen bei der Einfuhr aus einem anderen EU-Land keine zusätzliche deutsche Erwerbsumsatzsteuer. Dafür muss das Auto bei Erwerb seit mehr als sechs Monaten in Betrieb sein und mehr als 6.000 Kilometer gefahren sein.
Brauche ich für ein Auto aus der EU eine deutsche Hauptuntersuchung?
Nicht zwingend vor der Zulassung. Bei einem Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung kann der Nachweis einer Untersuchung aus dem bisherigen EU-Land anerkannt werden, wenn die deutschen Untersuchungsfristen eingehalten sind. Legen Sie den Nachweis der Zulassungsbehörde vor.
Welche Fahrzeugpapiere muss ich mitbringen?
Sie benötigen die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original. Besteht sie aus zwei Teilen, bringen Sie beide mit. Die Zulassungsbehörde kann außerdem einen Kaufvertrag oder einen anderen Nachweis Ihrer Verfügungsberechtigung verlangen.
Wird das Auto mit der deutschen Zulassung im Herkunftsland abgemeldet?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Das ServicePortal Berlin weist darauf hin, dass die deutsche Zulassung keine automatische Abmeldung im Herkunftsland auslöst. Klären Sie die Abmeldung mit dem Verkäufer und der dort zuständigen Stelle.
Offizielle Quellen
Geprüft am 4. Nov. 2026. Regeln und Gebühren ändern sich: Prüfen Sie die Links, bevor Sie handeln.
- § 1b UStG: Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge · Gesetze im Internet
- Mehrwertsteuer beim Autokauf in einem anderen EU-Land · Your Europe
- Mehrwertsteuer und Zoll beim Autokauf in der EU · Ihr Europa
- Privater Autokauf im EU-Ausland · Finanzamt München
- Autokauf im Ausland: Überführung · Your Europe
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land · Bundesportal
- Fahrzeugzulassung in einem anderen EU-Land · Your Europe
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat · Bundesportal
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges · ServicePortal Berlin
- § 49 FZV: Versicherungsbestätigung · Gesetze im Internet
- § 8 FZV: Zulassung nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat · Gesetze im Internet
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges · Bundesportal
- § 29 StVZO: Hauptuntersuchung · Gesetze im Internet
- Hauptuntersuchung: Termin und Plakette · Verwaltungsportal Hessen
- § 1 Pflichtversicherungsgesetz: Versicherungspflicht · Gesetze im Internet
- SEPA-Mandat für die Kraftfahrzeugsteuer · Zoll-Portal