Ratgeber · Deutschland

Gebrauchtwagen in Deutschland kaufen: Preise, HU und Checkliste

Sie möchten einen Gebrauchtwagen in Deutschland kaufen? Hier erfahren Sie, wie Sie Angebot, Hauptuntersuchung, Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag prüfen. Die Checkliste führt Sie vom ersten Vergleich bis zur Ummeldung.

Quellen geprüft am 4. Nov. 2026 5 Min. Lesezeit

Kurzcheck vor dem Gebrauchtwagenkauf

  1. Vergleichen Sie den Angebotspreis. Achten Sie beim Vergleich auf Modell, Ausstattung, Laufleistung und Zustand. Unterscheiden Sie zwischen Angebotspreisen und tatsächlich erzielten Verkaufspreisen. Die Tabelle unten zeigt Händler-Angebotspreise aus unseren Daten.
  2. Sehen Sie sich das Auto an. Vergleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Wagen mit den Angaben in den Papieren. Lassen Sie Abweichungen vor dem Kauf klären.
  3. Prüfen Sie die HU. Lesen Sie die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen und bitten Sie um den Untersuchungsbericht. Prüfen Sie zusätzlich den Zustand des Fahrzeugs.
  4. Fragen Sie nach der tatsächlichen Laufleistung. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Anzeige des Kilometerzählers. Lassen Sie die Angabe im Kaufvertrag festhalten.
  5. Prüfen Sie die Fahrzeughistorie. Fragen Sie gezielt nach Unfallschäden und lassen Sie bekannte Schäden genau beschreiben.
  6. Lassen Sie sich die Originalpapiere zeigen. Dazu gehören Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Klären Sie fehlende oder widersprüchliche Unterlagen, bevor Sie zahlen.
  7. Lesen Sie den Kaufvertrag vor der Unterschrift. Halten Sie Fahrzeug, Preis, Laufleistung, bekannte Schäden und die Übergabe klar fest. Prüfen Sie beim Händler auch Vereinbarungen zur Mängelhaftung.

Was kostet ein Gebrauchtwagen in Deutschland?

Die Tabelle zeigt die in unseren Daten am häufigsten gelisteten gebrauchten Modelle. Sie enthält den Median der Händler-Angebotspreise, die mittlere Hälfte der Angebotspreise (P25–P75) und die Zahl der erfassten Autos. Vergleichen Sie Händler-Angebotspreise für möglichst ähnliche Fahrzeuge. Achten Sie dabei auf Ausstattung, Laufleistung und Zustand.

Am häufigsten inserierte Gebrauchtwagenmodelle in Deutschland
ModellMedianer AngebotspreisMittlere Hälfte der AngebotspreiseAutos
Volkswagen Golf12.900 €6.500 €–20.000 €3.938
Mercedes-Benz C-Class19.900 €9.950 €–29.500 €2.244
Ford Focus13.000 €6.900 €–18.900 €1.921
Volkswagen Tiguan22.000 €15.000 €–29.500 €1.844
BMW 3 Series18.500 €8.500 €–30.000 €1.818
Mercedes-Benz E-Class23.000 €12.500 €–35.000 €1.710
Opel Corsa10.000 €5.000 €–14.900 €1.672
Opel Astra9.000 €4.800 €–17.000 €1.634
Ford Kuga20.000 €13.800 €–24.500 €1.520
Volkswagen Passat16.000 €9.500 €–21.000 €1.422

Angebotspreise von Händlern am 3. Nov. 2026, keine Verkaufspreise. Berücksichtigt werden Modelle mit mindestens 30 zum Verkauf stehenden Autos; die Spanne umfasst die mittlere Hälfte der Angebotspreise (P25–P75).

Weitere Modelle und Preise finden Sie auf der Deutschland-Seite. Wenn Sie ein konkretes Inserat prüfen, vergleichen Sie dessen Angaben mit möglichst ähnlichen Angeboten. Ein niedriger Angebotspreis allein sagt noch nichts über den technischen Zustand oder die Unterlagen aus.

Was sollten Sie vor dem Kauf prüfen?

Bei einem gewöhnlichen Pkw steht die erste Hauptuntersuchung, kurz HU, normalerweise drei Jahre nach der Erstzulassung an. Danach ist die HU bei einem gewöhnlichen privat genutzten Pkw normalerweise alle 24 Monate fällig. Monat und Jahr der nächsten Untersuchung erkennen Sie an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Bitten Sie zusätzlich um den HU-Untersuchungsbericht. Der Halter muss ihn mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Vergleichen Sie Bericht, Plakette und Fahrzeugangaben. Wenn Ihnen ein Bericht oder die behauptete Untersuchung zweifelhaft erscheint, wenden Sie sich an die im Bericht genannte Prüforganisation. Klären Sie offene Fragen vor der Unterschrift.

Fragen Sie nach der tatsächlichen Laufleistung und lassen Sie diese im Kaufvertrag festhalten. Ein Blick auf den Kilometerzähler allein beantwortet die Frage nicht. Vergleichen Sie die Angaben des Verkäufers mit den vorgelegten Unterlagen und fragen Sie nach, wenn die Entwicklung der Laufleistung unklar bleibt.

Im Zentralen Fahrzeugregister werden auch Kilometerstände erfasst, die im Rahmen gesetzlich vorgesehener Untersuchungen gemeldet wurden. Daraus folgt jedoch kein frei zugänglicher Bericht über jedes fremde Auto: Die Online-Selbstauskunft des KBA ist auf eigene Daten beschränkt. Ein privater Halter kann dort Auskunft zu Fahrzeugen erhalten, die auf ihn zugelassen sind. Fragen Sie den Verkäufer, welche Nachweise er zur Laufleistung vorlegen kann.

Sehen Sie sich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original an. Die Polizei empfiehlt die Prüfung der Originaldokumente. Stimmen die Fahrzeugdaten und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit dem Wagen überein? Lassen Sie sich Unfallschäden einzeln beschreiben und halten Sie die Angaben schriftlich fest.

Fragen Sie auch, ob Finanzierung oder Rechte Dritter am Wagen zu klären sind. Bei einer Sicherungsübereignung kann ein Kreditinstitut den Fahrzeugbrief bis zur Rückzahlung des Kredits behalten. Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Fragen. Eine Zulassung allein klärt deshalb solche Fragen nicht. Klären Sie vor der Zahlung, warum Originalunterlagen fehlen oder Zweifel an der Verkaufsberechtigung des Verkäufers bestehen.

Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere und Ummeldung

Notieren Sie im Kaufvertrag die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, den vereinbarten Preis, die tatsächliche Laufleistung, bekannte Schäden und den Zeitpunkt der Übergabe. Lesen Sie jede Angabe, bevor Sie unterschreiben. Lassen Sie offene Punkte ergänzen, statt sich auf eine mündliche Zusage zu verlassen. Nehmen Sie bei der Übergabe die vereinbarten Unterlagen entgegen und gleichen Sie die Angaben noch einmal mit dem Fahrzeug ab.

Für die gewöhnliche Eigentumsübertragung sieht das Gesetz die Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe des Autos durch den Eigentümer vor. Der Kaufvertrag dokumentiert Ihre Absprachen. Prüfen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, welche Fahrzeugpapiere Sie benötigen. Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Fragen.

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug übernehmen, veranlassen Sie den Halterwechsel bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnsitzes unverzüglich. Die Vorschrift nennt dafür keine feste Zahl von Tagen. Prüfen Sie vor dem Termin die Anforderungen Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen und Halterwechsel nennt das ServicePortal Berlin unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Halten Sie diese Dokumente nach dem Kauf bereit.

Händler oder Privatverkauf?

Wenn Sie als Verbraucher ein Auto von einem Händler kaufen, gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Ihre Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Für einen Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Dafür müssen Sie vor Vertragsschluss eigens auf die Verkürzung hingewiesen werden; außerdem muss sie im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Lesen Sie diese Vereinbarung, bevor Sie unterschreiben.

Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach der Übergabe ein Mangel, wird beim Verbraucherkauf grundsätzlich vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag. Das gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Beschreiben Sie einen festgestellten Mangel daher möglichst genau und bewahren Sie die Unterlagen zum Kauf auf.

Bei einem Privatverkauf sollten Sie besonders genau lesen, was der Vertrag zu bekannten Mängeln und zu einem Haftungsausschluss sagt. Ein Verkäufer kann sich auf einen vertraglichen Ausschluss nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Eigenschaft garantiert hat. Fragen Sie ausdrücklich nach Schäden und lassen Sie die Antwort schriftlich festhalten.

Was kommt nach dem Kauf?

Kümmern Sie sich um die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Der Halter muss eine solche Versicherung unterhalten. Klären Sie den Versicherungsschutz, bevor Sie den Wagen nutzen. Für die Ummeldung wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Wohnsitzes und prüfen dort, welche Nachweise für Ihren Fall erforderlich sind.

Planen Sie außerdem die Kfz-Steuer ein. Sie wird im SEPA-Lastschriftverfahren regelmäßig für ein Jahr im Voraus eingezogen. Prüfen Sie vor dem Kauf, welche Kfz-Steuer für das konkrete Fahrzeug anfällt. Der Rechner für Deutschland berechnet auch die jährliche Kfz-Steuer.

Notieren Sie den Termin der nächsten HU anhand der Plakette und des Untersuchungsberichts. Bewahren Sie den Bericht auf. Fehlt er oder passen die Angaben nicht zusammen, klären Sie das mit dem Verkäufer und gegebenenfalls mit der Prüforganisation, bevor Sie sich auf einen Termin verlassen.

In Deutschland kaufen und im Ausland zulassen?

Wenn Sie das Auto nach dem Kauf in einem anderen Land zulassen möchten, prüfen Sie die dortigen Anforderungen an Unterlagen, Transport und Abgaben. Die folgenden Seiten zeigen verfügbare Importstrecken ab Deutschland.

Die Übersicht der Importrechner hilft Ihnen, die berechneten Kosten für das jeweilige Zielland zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen sollte ich vor dem Kauf sehen?

Lassen Sie sich die Originale der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zeigen. Fragen Sie auch nach dem HU-Untersuchungsbericht und halten Sie die tatsächliche Laufleistung im Kaufvertrag fest.

Kann ich den Kilometerstand beim KBA prüfen?

Im Zentralen Fahrzeugregister werden Kilometerstände aus gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen gespeichert. Die Online-Selbstauskunft ist jedoch auf eigene Daten beschränkt; ein privater Halter kann sie für Fahrzeuge abrufen, die auf ihn zugelassen sind.

Wie lange haftet ein Händler für Mängel?

Wenn Sie als Verbraucher einen Gebrauchtwagen von einem Händler kaufen, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre. Sie kann auf ein Jahr verkürzt werden, wenn Sie vor Vertragsschluss eigens auf die Verkürzung hingewiesen wurden und diese im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.

Wann muss ich einen gekauften Wagen ummelden?

Nach einem Halterwechsel bei einem zugelassenen Fahrzeug müssen Sie sich unverzüglich an die Zulassungsbehörde Ihres Wohnsitzes wenden. Prüfen Sie deren Anforderungen, bevor Sie die Unterlagen abgeben.

Offizielle Quellen

Geprüft am 4. Nov. 2026. Regeln und Gebühren ändern sich: Prüfen Sie die Links, bevor Sie handeln.

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  2. Hauptuntersuchung: weitere Prüffristen · Polizei Bremerhaven
  3. Hauptuntersuchung und Prüfplakette · Verwaltungsportal Hessen
  4. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 29 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  5. Kontakt zur Prüforganisation und zum Verkäufer · Polizeiliche Kriminalprävention
  6. Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 61 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  7. Online-Selbstauskünfte aus den Registern des KBA · Bundesministerium für Verkehr
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  9. Verschwiegene Fahrzeughistorie · Polizeiliche Kriminalprävention
  10. Sicherungsübereignung · Bundeszentrale für politische Bildung
  11. Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 14 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  12. Bürgerliches Gesetzbuch, § 929 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  13. Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 15 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  14. Zulassung mit Halterwechsel · ServicePortal Berlin
  15. Verbrauchsgüterkauf · Verbraucherportal Bayern
  16. Bürgerliches Gesetzbuch, § 476 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  17. Bürgerliches Gesetzbuch, § 477 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  18. Bürgerliches Gesetzbuch, § 444 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  19. Pflichtversicherungsgesetz, § 1 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  20. Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Mandat · Zoll-Portal